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Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
c/o DemoZ, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
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Presseinformation
04. 03. 2002
Bußgeldverfahren
zum Castor aus Neckarwestheim im April 2001
Unverschämte
Bußgeld-Bescheide vom Gericht deutlich reduziert
Heute fanden
am Amtsgericht Ludwigsburg die ersten drei Widerspruchsverfahren
zu den Bußgeldbescheiden für die Teilnahme an der Sitzblockade
vor dem Castortransport in Neckarwestheim im April 2001 statt. In
allen drei Verfahren wurde das Bußgeld deutlich reduziert
- von DM 536.- auf 25.- bzw. 50.- Euro. Die Einstellung der Verfahren
wurde vom Richter von vornherein ausgeschlossen.
Etwa 50 DemonstrantInnen erhielten von dem Landratsamt Ludwigsburg
für ihre Teilnahme an der Sitzblockade am 24.April 2001 am
AKW Neckarwestheim einen Bußgeldbescheid über 536.-DM,
wogegen die meisten Widerspruch eingelegt haben.
In den ersten
drei Widerspruchsverhandlungen, die ohne die Anwesenheit eines Staatsanwalts
durchgeführt wurden, konnten die Bußgelder in dieser
unverschämten Höhe keinen Bestand haben. Das Gericht anerkannte
in allen drei Fällen die grundlegende Motivation der Betroffenen,
welche bewusst diese Ordnungswidrigkeit begingen, um den notwendigen
sofortigen Atomausstieg öffentlich einzufordern.
Obwohl das Gericht
die Kritik und Befürchtungen bezüglich des Betriebs der
Atomkraftwerke durchaus zu teilen schien, wurde ebenso deutlich
formuliert, dass (wohl auf Anweisung der Staatsanwaltschaft) die
Einstellung der Verfahren nicht in Frage kommt.
Somit ist auch
im Landkreis Ludwigsburg ein Versammlungsverbot ein höherwertiges
Rechtsgut als das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit,
welches durch den AKW-Betrieb erheblich verletzt wird.
In zwei Fällen
reduzierte das Gericht das Bußgeld auf 25.- Euro, in einem
Fall auf 50.- Euro (die Unterschiede begründen sich in der
Einkommenssituation).
Das Aktionsbündnis
fordert weiterhin die Rücknahme der Bußgeldbescheide.
Obwohl wir aus finanzieller Sicht diese erhebliche Bußgeldreduzierung
begrüßen, gilt es doch klar zustellen:
Kriminell ist nicht der legitime Protest auf der Straße, sondern
der rücksichtslose Betrieb von Atomkraftwerken auf Kosten von
Mensch und Umwelt!
Auch zum nächsten
Transport aus Neckarwestheim am 12. oder 19. März müssen
AKW-Betreiber und Behörden mit Protestaktionen rechnen, mit
oder ohne Versammlungsverbot.
Auftakt hierfür ist eine Demonstration von Kirchheim/N. zum
AKW am Sonntag, 10.3., 14 Uhr.
Die nächste
Verhandlung findet am kommenden Donnerstag (7.3.) um 15 Uhr statt
(Amtsgericht Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 39). Wir bitten sie,
diese Verhandlung anzukündigen.
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