reuters / Berliner Ztg. vom 30.07.99
reuters, 30.07.99
Kraftwerksbetreiber beantragen Atommülltransporte
von: koc/jcs/tms
Hamburg, 30. Jul - Die Betreiber der Atomkraftwerke Biblis,
Neckarwestheim, Philippsburg und Stade haben beim Bundesamt für
Strahlenschutz Salzgitter die Genehmigung neuer Atommülltransporte
beantragt. Ein Sprecher der Behörde in Salzgitter bestätigte
am
Freitag einen Bericht der "Berliner Zeitung", wonach die für die
Durchführung der Transporte zuständige Bahntochter Nuclear
Cargo
Service insgesamt acht Einzelanträge gestellt hat. Dem Bericht
zufolge könnten die Anträge jedoch derzeit "aus unterschiedlichen
Gründen" nicht beschieden werden. Nähere Angaben zu dem Verfahren
könne das Bundesamt für Strahlenschutz auf Weisung des
Bundesumweltministeriums nicht machen, sagte der Sprecher.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hatte mehrfahch
erklärt,
Transportgenehmigungen würden erst wieder erteilt, wenn nachgewiesen
werde, daß die maßgeblichen Strahlengrenzwerte mit Sicherheit
eingehalten
würden. Die Atomtransporte in die Wiederaufarbeitungsanlagen in
Frankreich
und Großbritannien waren 1998 aus Sicherheitsgründen von
der alten
Bundesregierung ausgesetzt worden. Die damalige Bundesumweltministerin
Angela Merkel (CDU) hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem
an
Transportbehältern Strahlungswerte weit über den zulässigen
Grenzwerten
gemessen worden waren.
Das Atomkraftwerk Biblis wird von der RWE (Kurs - Nachrichten) , die
Anlage in Stade von der Hamburgischen Electricitätswerke AG betrieben.
Das
Atomkraftwerk Neckarwestheim gehört ebenso wie das Werk Philippsburg
zur
Energie Baden-Württemberg AG .
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Berliner Zeitung, 30.7.99:
RWE kündigt im Streit mit Eichel Verfassungsklage an
Essener Energiekonzern will rückwirkende Änderung der
Besteuerung
durch den Bund anfechten
Von Ewald B. Schulte
BERLIN, 29. Juli. Die Ankündigung von Bundesfinanzminister
Hans
Eichel (SPD), durch eine modifizierte Auslegung des
Steuerentlastungsgesetzes die Entsorgungs-Rückstellungen der
Stromkonzerne deutlich stärker zu besteuern als bislang geplant,
hat zu
massiven Verstimmungen in der Stromwirtschaft geführt. Gegenüber
der
"Berliner Zeitung" kündigte der RWE-Konzern an, daß er nunmehr
"alle
Rechtsmittel ausschöpfen" werde, um gegen die "Bestimmungen und
Auslegungen des Steuerentlastungsgesetzes insgesamt vorzugehen". Dies
schließe ausdrücklich den Gang nach Karlsruhe ein.
Fiskus droht Milliardeneinbuße
Beim Bundesverfassungsgericht wollen die Essener nunmehr überprüfen
lassen, ob die von der Bundesregierung im Steuerentlastungsgesetz
vorgesehene rückwirkende Änderung der Besteuerungsregeln
überhaupt
zulässig ist. Die exakten Mehrbelastungen der von Eichel mit den
Länderfinanzministern verabredeten neuen Besteuerungsregelungen
würden derzeit im Konzern ermittelt. Die "Süddeutsche Zeitung"
hatte auf
Basis von Branchenberechnungen berichtet, daß die Steuerbelastung
der
Stromkonzerne durch die Neuregelung von 16 auf gut 22 Milliarden Mark
steigen werde.
Die Verärgerung der Essener resultiert auch daraus, daß noch
bei
einem Spitzengespräch im Juni mit Finanzminister Eichel und
Wirtschaftsminister Werner Müller abgesprochen worden sei, das
Steuerentlastungsgesetz bei den Verhandlungen mit den Ländern
in drei
zentralen Punkten zu "entschärfen". So sollte zum Beispiel auf
die
rückwirkende Auflösung der Wiederaufarbeitungs-Rückstellungen
verzichtet
werden. Zudem sollte die unabhängig von der konkreten Reaktorlaufzeit
vorgesehene Verlängerung des Ansammlungszeitraums der für
den Abriß und
die Entsorgung von Kernkraftwerken erforderlichen Gelder auf 25 Jahre
überdacht werden. Sollte RWE mit seinen beabsichtigten Klagen
auch nur
einen Teilerfolg erringen, drohen dem Bund Einnahmeausfälle in
Milliardenhöhe.
Acht Transportanträge
Unterdessen bestätigte das Bundesamt für Strahlenschutz, daß
für die
Kernkraftwerke Biblis, Neckarwestheim, Philipsburg und Stade mittlerweile
acht Anträge für Atommülltransporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen
vorliegen. Diese Anträge könnten derzeit aber nicht beschieden
werden.
Auch hier will RWE klagen, wenn der Biblis-Transport nicht bis Ende
August
genehmigt wird. Da der Reaktor dann heruntergefahren oder aber ganz
vom
Netz genommen werden müsse, seien wirtschaftliche Einbußen
zu befürchten.